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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Jennifer Rieks Immobilien 

Jennifer Franziska Rieks Steinbreede 10, 33649 Bielefeld · Tel. +49 176 61909081 · info@jenniferrieks.de § 1 Angebote und Vertraulichkeit Mit unseren Angeboten bieten wir Ihnen unsere Dienste als Immobilienmakler an. Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass sämtliche Angaben des Eigentümers, Vermieters oder Vormieters zutreffend sind oder das betreffende Objekt zum Zeitpunkt des Zugangs unseres Angebots noch verfügbar ist. Alle Angebote sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe des Angebots oder einzelner Angaben daraus an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Einwilligung. § 2 Maklercourtage beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher Beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses verpflichten sich Verkäufer und Käufer gemäß § 656c Abs. 1 BGB, uns als Makler eine Courtage von insgesamt 7,14 % des Kaufpreises zu zahlen, wobei jede Partei einen Anteil von 3,57 % des Kaufpreises trägt. Diese Regelung gilt ausschließlich, sofern der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. § 3 Maklercourtage in sonstigen Fällen Beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Käufer, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, sowie beim Verkauf von Baugrundstücken, Gewerbeimmobilien oder an eine Vielzahl von Parteien vermieteten Wohnhäusern (Zinshäusern) und bei der Vermietung von Gewerbeflächen kommt ein Maklervertrag mit dem Käufer bzw. Mieter zustande, sobald dieser von unserem Angebot Gebrauch macht – unabhängig davon, ob er sich direkt mit uns oder mit dem Eigentümer in Verbindung setzt. Die in diesen Fällen allein vom Käufer bzw. Mieter zu zahlende Maklercourtage richtet sich nach individueller Vereinbarung oder beträgt mangels Vereinbarung 7,14 % des Kaufpreises bzw. drei Monatsmieten. § 4 Maklercourtage bei der Vermietung von Wohnraum Bei der Vermietung von Wohnräumen trägt der Vermieter allein die Maklercourtage, es sei denn, wir werden ausschließlich auf Grundlage eines Vermittlungsauftrags des Wohnungssuchenden tätig und beschaffen erst daraufhin vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten den Auftrag, die Wohnung anzubieten. § 5 Entstehung der Provisionspflicht Die Maklercourtage ist in allen Fällen nur dann geschuldet, wenn ein Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) über das vermittelte Objekt wirksam zustande kommt. § 6 Fälligkeit der Provision Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, und zwar auch dann, wenn wir am Vertragsabschluss nicht unmittelbar mitgewirkt haben. § 7 Doppeltätigkeit Im Falle eines Objektverkaufs sind Käufer und Verkäufer damit einverstanden, dass wir für beide Vertragsparteien als Makler tätig sind. § 8 Anderweitiger Nachweis Hat der Empfänger eines Angebots das betreffende Objekt bereits von anderer Seite angeboten erhalten, ist er verpflichtet, uns dies innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unseres Angebots mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, ist er mit einer späteren Berufung auf den anderweitigen Nachweis ausgeschlossen. Wir weisen ausdrücklich auf die Bedeutung dieser Frist hin. § 9 Umsatzsteuer Wir sind Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Die ausgewiesenen Courtagbeträge verstehen sich daher als Bruttobeträge ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet. § 10 Gerichtsstand Für Kaufleute sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Gerichtsstand Bielefeld. Stand: Juni 2026

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